Rechtliches / Regeln


Meine Erfahrungen aus der Vergangenheit, oder auch Fragen von Eltern, bzw. Begleitpersonen, veranlassen mich zu dieser kurzen Ausführung. Nicht, weil ich besonders streng bin, sondern weil es gewisse rechtliche Grundlagen in der Werkstatt gibt. Ich möchte nicht, dass sich Kinder verletzen könnten oder irgendwelche Ärgernisse passieren.

Aufenthalt auf dem Grundstück

Der Aufenthalt auf dem Grundstück ist ausschließlich auf der Parkfläche erlaubt. Kinder dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener auf dem Grundstück aufhalten. Bitte achte darauf, dass die Kinder sich ruhig verhalten und nicht toben. Das Betreten der Beete und das Klettern auf den Trockenmauern stellen eine Gefahr dar und sind verboten.

Verantwortung für Kinder

Wenn ich Kurse für Kinder gebe, müssen immer die Erziehungsberechtigten bzw. Aufsichtspersonen dabei sein. Ich beaufsichtige niemals die Kinder allein, da ich mir nicht die Aufsichtspflicht übertragen lasse. Die volle Verantwortung für die Kinder liegt bei der jeweiligen Begleitperson.

Belehrung muss sein

Kinder werden von mir für das Verhalten in der Werkstatt und für den Umgang mit Werkzeugen belehrt.

Sicherheit geht vor

Gilt vor allem für Kinder: Während des Glasierens der Keramik ist der Verzehr von Speisen nicht erlaubt. Rohstoffe der Glasuren sollten nicht in den Mund gelangen!

Anmeldung

Kurse finden ausschließlich per Anmeldung statt. Dafür kannst Du bevorzugt WhatsApp nutzen. In unserem persönlichen WhatsApp Chat hinterlegen wir außerdem die Fotos Deiner Kunstwerke, die somit wunderbar zugeordnet werden können.

Bezahlung

Die Kursgebühr muss am jeweiligen Tag, direkt nach dem Kurs, in bar bezahlt werden. Ich besitze kein Karten Zahlungsgerät.